Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge. Vielmehr sind die Vereinbarungen gegebenenfalls ihrem Sinne nach zur Anwendung zu bringen. Gerichtsstand ist Oldenburg (Oldenburg). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters für Mieter
Vorauszahlung der Miete
Fälligkeit der ZahlungAbweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Abschluss des Mietvertrages. Dieses ist der Zeitpunkt, in dem die Vermittlerin, Frau Iris Döhring, des Vermieters, der Schwartz Immobilien-Service GbR, die Buchung der Unterkunft bestätigt. Die Miete kann zunächst bezahlt werden durch Überweisung auf das Konto 31065400, Raiffeisenbank Oldenburg e.G., BLZ: 280 602 28 des Vermieters. Die Miete ist aber spätestens bei Bezug der Räume durch den Mieter an den Vermieter zahlbar oder dessen Bevollmächtigen, der die Miete in bar entgegen nimmt und erteilt dem Mieter hierüber eine Quittung. Verzug: Hat der Mieter bei Bezug der Mieträume die fällige Miete nicht bezahlt, gerät er in Verzug und hat der Vermieterin den Mietschaden zu ersetzen. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages: Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen: schriftliche Kündigung: Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter kann die Kündigung des Mietvertrages der Schwartz Immobilien-Service GbR, Achterdiek 66a, 26131 Oldenburg, gegenüber erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt habe. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will, indem er vorzeitig auszieht, hat er das dem Vermieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen sei und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt habe. pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter: Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen: Kündigung: Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung (ohne Kosten der Endreinigung) wie folgt zu zahlen:
*1. Stornogebühren entfallen bei einer Neuvermietung.
Der Vermieter wird sich bei Kündigung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung des Zimmers bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden sei. Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Reisevertragsrecht: Die Schwartz Immobilien-Service GbR ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung. Salvatorische Klausel: Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Vereinbarung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. Schwartz Immobilien-Service GbR - Oldenburg, im Oktober 2003 Alle Rechte vorbehalten. |